|
|
HYPOTHEK
IN SPANIEN
Nicht
jeder Hauskaufinteressent verfügt über ausreichend Solvenz,
um einen Hauskauf ohne Bankdarlehen respektive ohne Hypothek durchführen
zu können. Benötigt man zum Erwerb eines Anwesens eine Hypothek,
sollten man zunächst einmal mit der in Spanien kreditierenden Bank
Rücksprache halten. Wichtig hierbei ist es, dass es keine kommunikativen
Probleme zwischen dem Antragsteller und den Bankmitarbeitern gibt und
man sich einwandfrei verständigen kann, bzw. die Erklärungen
der Bank auch fehlerfrei versteht. Bankberater, die Ihre Sprache sprechen,
erleichtern den relativ komplizierten und bürokratischen Prozess
der Darlehenserteilung und der Hypothekenerstellung enorm.
Hierbei sollte sich ein Interessent zunächst einmal über die
Konditionen eines langfristigen Kredits zum Kauf einer Immobilie in Spanien
informieren. Wie in Deutschland auch gilt grundsätzlich die Immobilie
als Garantie für die Rückzahlung des Darlehens. Man unterscheidet
bei Immobilienfinanzierungen in aller Regel zwischen Festzinshypotheken,
Hypotheken mit variablem Zinssatz und Mischzinshypotheken. Die Darlehensbedingungen
sind meist sehr komplex und sollten genau studiert und anhand der eigenen
finanziellen Möglichkeiten geprüft werden.
Wichtig für den Kaufinteressenten im Vorfelde ist es, dass die Bank
nach positiver Bestätigung des Darlehensantrages und der Genehmigung
des Kreditantrages ein konkretes und verbindliches Angebot unterbreitet,
in dem die genauen Konditionen der beantragten Finanzierung festgelegt
sind. Der Kunde sollte hierbei nicht unbedingt blauäugig den mündlichen
Zusicherungen der Bank alleine Glauben schenken. Meist ist es von grossem
Vorteil, den sehr komplexen notariellen Hypothekenbestellungsvertrag,
der in Spanien natürlich auch in spanischer Sprache unterzeichnet
werden wird, von einem Fachmann prüfen zu lassen, um zu sehen, ob
die darin festgelegten Konditionen auch mit den durch die Bank beschriebenen
Konditionen des Darlehens übereinstimmen. Nicht selten finden sich
hier erhebliche Unterschiede. Schlussendlich gilt, dass nur die im notariellen
Vertrag festgelegten Konditionen gelten. Darlehensverträge und Hypothekenbestellungen
zählen zu den komplexesten juristischen Verträgen und die Prüfung
sollte insoweit unbedingt durch einen Fachmann und rechtzeitig vor Unterzeichnung
erfolgen.
Bei Beantragung des Kredites sollte der Darlehensnehmer nicht nur den
eigentlichen Kaufpreis und sein dafür vorhandenes Vermögen in
Relation setzen, sondern sollte auch bedenken, dass mit dem Kauf nicht
unerhebliche Hauserwerbsnebenkosten einhergehen und sollte dies in seine
Finanzierung und Kalkulation mit einberechnen, der Kredit darf also mit
anderen Worten nicht zu knapp bemessen werden.
Bei Beantragung eines Kredits muss der Interessent grundsätzlich
Angaben zur Person und ebenfalls Angaben zu seinem bestehenden Vermögen
und Einkommensverhältnissen machen und der Bank die korrespondierende
Einkommensnachweise zur Verfügung stellen. Stellt die Bank grundsätzlich
fest, dass ausreichend Bonität zur Erteilung eines Darlehens gegeben
ist, so wird die Bank, wenn man bereits ein Haus zum Kauf ausgewählt
hat, ein Verkehrswertgutachten über das zu erwerbende Anwesen erstellen,
da die Bank sichergehen muss, dass der Verkehrswert des Hauses ausreichend
gross ist, um im Vollstreckungsfalle als Sicherheit für das gewährte
Darlehen herzuhalten. Die Erstellung eines Gutachtens dauert normalerweise
ein bis zwei Wochen, die Kosten hierfür verhalten sich meist prozentual
zu dem Verkehrswert des Anwesens und müssen vom Kaufinteressenten
getragen werden.
Stellt sich dann heraus, dass das Haus auch über ausreichend Wert
verfügt, dürfte der Kreditierung nichts mehr im Wege stehen.
Der Ablauf ist dann meist so, dass unmittelbar vor Kauf des Anwesens eine
notarielle Hypothekenbestellung zugunsten der kreditierenden Bank erfolgt.
Im Notartermin dann überreicht die Bank den entsprechenden Scheck
an den Verkäufer. Im Weiteren wird die Bank dann selbst die Einschreibungen
des Kaufs und der Hypothek im Grundbuchamt vornehmen, um sicher zu sein,
dass diese Einschreibungen auch tatsächlich erfolgen.
Der Kaufinteressent wird dann Eigentümer der mit der Hypothek belasteten
Liegenschaft.
Es versteht sich an dieser Stelle von selbst, dass der Eigentümer
seinen monatlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung
pünktlich und gewissenhaft nachkommen muss. Tut er dies nicht oder
gerät der Hypothekennehmer in eine wirtschaftliche Schieflage und
ist es ihm nicht möglich, die Hypothek fristgerecht zu bedienen,
so kann die Bank die Hypothek vollstrecken und das Anwesen zwangsversteigern
lassen.
RAe
von Berg & Partner
<<<
Zurück zu "Bewohnbarkeitsbescheinigung" .............
Weiter zu "Neubauerklärung"
>>>
|
|
|