VON BERG & PARTNER
Rechtsanwälte · Abogados · Lawyers

 

 

 

KANZLEI

LEISTUNGEN

RATGEBER

ADRESSE

KONTAKT

ESPAÑOL

ENGLISH
 

BEWOHNBARKEITSBESCHEINIGUNG

Unter der Bewohnbarkeitsbescheinigung versteht man die amtliche Bestätigung darüber, dass das Immobilienobjekt zum beabsichtigten Wohnzweck verwendet werden kann. Man unterscheidet die „Licencia de primera ocupación“ von der „Licencia de segunda ocupación”. Die erstere ist die Bescheinigung über den Erstbezug und gibt den Nachweis, dass die Bestimmungen der erteilten Baugenehmigung erfüllt wurden. Bei bereits bestehenden Immobilen spricht man von der Zweitbewohnbarkeitsbescheinigung. Jeder Kaufinteressent sollte vor Erwerb einer Immobilie sicherstellen, dass die Liegenschaft tatsächlich über die entsprechende Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt, sie wird unter anderem auch für Ummeldungen von Wasser-, Strom- und Gaszulieferungen notwendig. Wissenswert ist, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung nach zehn Jahren erneuert werden muss. Die Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung ist mit Kosten und Gebühren verbunden. Stellt man vor dem Kauf einer Immobilie fest, dass keine Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt, so sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Verkäufer diese Bewohnbarkeitsbescheinigung tatsächlich rechtzeitig vor dem Verkauf beantragt oder es muss ein entsprechender Einbehalt vom Kaufpreis getätigt werden, damit sich der neue Eigentümer selber um die entsprechenden Dokumente und Papiere kümmern kann.

RAe von Berg & Partner

<<< Zurück zu "Vermögenswerte & Fiskus" ............. Weiter zu "Hypothek in Spanien" >>>

   

 

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
   

 

Kanzlei ---------- Leistungen ----.......Ratgeber--......--. Adresse ---------- Español ----------- English----------_ Aviso Legal .......... Notas Legales