VON BERG & PARTNERRechtsanwälte · Abogados · Lawyers
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KONTOERÖFFNUNG IN SPANIEN Spätestens unmittelbar vor Erwerb einer Liegenschaft sollte ein Konto in Spanien eröffnet werden. Dieses dient zur Begleichung von allen anfallenden und laufenden Kosten, Gebühren und Steuern. Oftmals ist dann der Kontoinhaber in Spanien nicht resident, dies bedeutet, er ist in Deutschland resident, also dort steueransässig. Zur Kontoeröffnung bedarf es einer NIE Nummer des Kontoinhabers. Welche weiteren Erfordernisse zur Eröffnung eines Bankkontos vorliegen müssen, wird Ihnen Ihre Bank sicherlich unverzüglich mitteilen können. Bitte achten Sie darauf, dass Sie – für den Fall, dass Sie des Spanischen nicht mächtig sein sollten – eine solche Bank auswählen, die auch über deutschsprachige Mitarbeiter verfügen, mit welchen Sie kommunizieren können. Verschaffen Sie sich wenn möglich Informationen über die Bonität Ihres ausgesuchten Kreditinstitutes. Auch wenn es sich um eine Grossbank handelt, bitte prüfen Sie immer, welche Unterlagen Sie unterzeichnen und überdenken Sie Anlagemöglichkeiten immer gründlich. Unterzeichnen Sie keine Papiere, deren Inhalt Sie nicht verstehen! Fragen Sie ausdrücklich nach deutschen Schriftstücken, deren Inhalt Sie verstehen können. Sehr wichtig und äusserst praktisch ist die Einrichtung des Internetbanking, um Informationen und Verfügungen über Ihre Barschaften auch von zu Hause aus erledigen zu können. RAe von Berg & Partner <<< Zurück zu "Verkehrsunfall in Spanien" .............Weiter zu "Vermögenswerte & Fiskus" >>>
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