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VERKEHRSUNFALL
Die
eigenen Rechte nach einem Verkehrsunfall insbesondere in Spanien durchzusetzen,
entpuppt sich im Alltag oft als schwierig. Wie schlechthin bekannt und
wie in unserer Anwaltspraxis leider ständig zu beobachten, zahlen
Versicherungen oft nicht freiwillig und meist nur unter Androhung von
Zwangsmassnahmen.
Ist man in Spanien in einen Autounfall verwickelt worden, sollte man zunächst
daran denken, die Polizei hinzuzuziehen. Ist die Unfallverursachung ganz
klar auf ein Verschulden des Gegners zurückzuführen, ist dies
im entsprechende standardisierten Bogen „Europäischer Unfallbericht“,
den Sie immer in doppelter Ausführung mit sich führen sollten,
zu vermerken. Der Europäische Unfallbericht erleichtert Ihnen den
Unfallhergang präzise zu dokumentieren. Hierbei ist allerdings darauf
zu achten, dass alle im Bogen vorgesehenen Daten vom Unfallgeschehen ordnungsgemäss
ausgefüllt werden, insbesondere auch alle Adressdetails des Unfallverursachers
im Bogen aufgenommen und dieser von den Unfallbeteiligten am Unfallort
unterzeichnet wird. In der Hektik des Unfallgeschehens werden hier oft
Fehler gemacht oder es wird vergessen, wichtige Punkte einzutragen. Fertigen
Sie auch Fotos des Unfallgeschehens und der Schäden an, notieren
Sie sich Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen.
Auch ist es sehr wichtig, dass Sie immer Ihren internationalen Versicherungsnachweis
mit sich führen, wenn Ihr eigenes Auto nicht in Spanien angemeldet
ist. Für Geschädigte kann trotz der Hinzuziehung der Polizei
oder trotz ausgefülltem Unfallschadensberichts die Angelegenheit
dennoch schwierig werden, wenn die Abwicklung ohne rechtlichen Beistand
erfolgt, denn die Durchsetzung der Rechte gegenüber dem Haftpflichtversicherer,
insbesondere wenn es sich um ein spanisches Unternehmen handelt, ist einigermassen
kompliziert. Nicht selten ist Taktik des Versicherers, die Schadensregulierung
solange herauszuziehen und so kompliziert wie möglich zu machen,
immer mit der Intention, sich einer Schadenswidergutmachung zu entziehen.
Insoweit ist der Geschädigte gut beraten, sich anwaltlich vertreten
zu lassen. Bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung inwieweit Deckungsschutz
bei Auslandsunfällen erteilt wird oder Auslandsschutzbriefe den Vorfall
abdecken. Jedenfalls ist eine Rechtsschutzversicherung, und zwar nicht
nur bei Verkehrsunfällen, die auch Schäden in Spanien abdeckt,
sehr empfehlenswert, gerade wenn es zu einem gerichtlichen Rechtsstreit
kommt, bei der es um die Haftungsfrage oder die Schadenshöhe geht,
schiessen Verfahrenskosten schnell in die Höhe.
Erfolgt die Schadensregulierung schlussendlich, ist die Regulierungshöhe
nicht mit nordeuropäischen Standards zu vergleichen. Beispielsweise
erhält man hier in Spanien für diejenige Zeit, in der das Auto
repariert werden muss, keinen Ersatzwagen zur Verfügung gestellt,
auch werden meist von den hiesigen Versicherungen nur diejenigen Kosten
für die Reparatur beglichen, die in Spanien bei der entsprechenden
Reparatur anfallen würden, meist sind die deutschen, deutlich höheren
Reparaturkosten nicht vom Haftpflichtversicherer zwingend zu begleichen.
Meist besteht auch die gegnerische Versicherung darauf, dass vor Schadensregulierung
das Unfallauto von einem eigenen Versicherungsgutachter in Augenschein
genommen wird. Schadensersatz für erlittene körperliche Verletzungen
oder Schmerzensgeld werden in Spanien meist geringer bemessen, als im
Heimatland.
Um sich dies betreffend nicht auf juristisches Glatteis zu bewegen und
um wirtschaftliche Nachteile schon im Vorfelde zu vermeiden, stehen wir
unseren Mandanten selbstverständlich und gerne auch bei der Regulierung
von solchen Verkehrsunfällen zur Verfügung und begleiten die
gesamte Abwicklung der Schadensregulierung.
RAe von Berg & Partner
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