VON BERG & PARTNERRechtsanwälte · Abogados · Lawyers
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STEUERNUMMER IN SPANIEN Die Spanier selbst verfügen über eine sogenannte NIF-Nummer (für Firmen gibt es eine sogenannte CIF-Nummer), diese ist identisch mit der Personalausweisnummer, sie muss auf allen Rechnungen angegeben werden. Für Ausländer gibt es die sogenannte NIE-Nummer. Hierbei handelt es sich um eine Identifikationsnummer für Ausländer (Número de Identidad de Extranjero). Diese NIE-Nummer benötigt man zu allen erdenklichen Steuerzwecken, sofern man in Spanien Rechtsgeschäfte tätigt. Hierzu gehört natürlich auch der Erwerb von Immobilien, welche denklogischerweise mit der Zahlung von Steuern unter Angabe dieser Identifikationsnummer für Ausländer verbunden ist. Auch benötigt man die NIE-Nummer um Konten bei Banken eröffnen zu können. Es ist darauf zu achten, dass die Beantragung der NIE-Nummer bei der spanischen Nationalpolizei möglichst frühzeitig beantragt werden sollte, da mit der Erteilung der Nummer erst nach einigen Wochen oder unter Umständen Monaten zu rechnen ist. So sollte spätestens bei der Unterzeichnung eines privatschriftlichen Kaufvertrages über eine Immobilie die NIE-Nummer bereits beantragt worden sein, da diese NIE-Nummer bei Erteilung der notariellen Urkunde vorliegen muss und nur mit dieser NIE-Nummer spätestens 30 Tage nach Kauf der Immobilie durch notarschriftlichen Vertrag die mit dem Hauskauf verbundenen Steuern geleistet werden können. Verfügt ein Steuerpflichtiger nicht über diese NIE-Nummer, so kann die Steuer nicht geleistet werden. Dies führt automatisch zu Strafzuschlägen und Verzugszinsen. Die NIE-Nummer kann entweder bei den zuständigen spanischen Nationalpolizeistellen beantragt werden oder alternativ auch bei den konsularischen Vertretungen Spaniens in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, je nachdem welche Nationalität der Antragsteller hat. Zur Beantragung der NIE-Nummer wird meist ein Passbild und eine Kopie des Ausweises benötigt. Im Konsulat ist dann noch das Formular zur Beantragung der NIE-Nummer auszufüllen. Ferner wird von einigen Konsulaten auch ein Schreiben auf Spanisch verlangt, welches bestätigt, dass man eine NIE-Nummer benötigt. Dieses Schreiben wird dann von unserer Kanzlei ausgestellt. Es ist immer ratsam, sich vorher telefonisch bei dem jeweiligen Konsulat zu erkundigen, welche Dokumente und Unterlagen benötigt werden, da dies verschiedentlich gehandhabt wird. Die Konsulate befinden sich in:
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