VON BERG & PARTNERRechtsanwälte · Abogados · Lawyers
|
||||
UNBEBAUTE
GRUNDSTÜCKE Wenn ein Grundstück unbebaut ist, sind die allgemeinen Prüfungsvorgänge wie Einholung von Grundbuchauszügen, Sichtung von Eigentums- oder eigentumsähnlichen Rechten und eine umfangreiche Überprüfung von Lastenfreiheiten unabdinglich. Da Bebauungen ja noch nicht bestehen, ist in der zuständigen Gemeindeverwaltung der Belegenheit der Parzelle die Information darüber einzuholen, wie das Grundstück genau bebaut werden kann, also etwa welche Geschosshöhe oder welche Abstände zum Nachbarn eingehalten werden müssen. Zu klären ist auch, ob die Umgebung um das Grundstück herum bereits urbanisiert ist und hier möglicherweise Anliegerkosten offen stehen oder in Zukunft mit der Bescheidung solcher zu rechnen sein wird. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Bebauung und der urbanistischen Situation überhaupt erteilt auf Anfrage hin die Gemeindeverwaltung dann eine entsprechende schriftliche Stellungnahme. Besondere Aufmerksamkeit ist bei solchen Grundstücken geboten, die nicht im städtischen Bereich, also in einer Urbanisation liegen, sondern im Aussenbereich. Hier sind die genauen Mindestquadratmeterzahlen zur Bebauung zu recherchieren, ferner sind auch weitere besondere Baugenehmigungen zur Errichtung von Bebauungen im Aussenbereich einzuholen, was nicht selten einigen Mehraufwand, höhere Kosten und zeitliche Verzögerungen bedingt. In jedem Fall sollte beim Erwerb eines unbebauten Grundstückes neben der Beauftragung des Anwaltes zur Klärung der rechtlichen Aspekte auch daran gedacht werden, bereits zeitnah mit einem kompetenten Architekten in Kontakt zu treten, der dann auch noch in bautechnischer Hinsicht weiterhelfen kann und / oder die zukünftige Bauaufsicht führen wird.
<<< Zurück zu "Wohnungserwerb"....................Weiter zu "Grundstücksgrösse >>>
|
||||
|
||||
|